Krankenzusatzversicherung
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Alternative Behandlungsmethoden
Erstattung von bis zu 90% bei Zahnersatz
Chefarztbehandlung und freie Arzt- und Krankenhauswahl
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-vergleiche jährlich

Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungen in den letzten
Jahren immer weiter eingeschränkt. Dies hat dazu geführt, dass die
Versicherten oft erhebliche Zuzahlungen sowohl für Medikamente als
auch für dringend benötigte Heil- und Hilfsmittel leisten müssen.
Um diese Finanzierungslücken zu schließen, wird allen gesetzlich pflichtversicherten
Personen der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung empfohlen.
Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten Krankenzusatzversicherungen
an. Die Leistungen und die Tarife unterscheiden sich zum Teil erheblich
voneinander. Aus diesem Grunde empfiehlt sich vor Abschluss eines
Versicherungsvertrages immer ein genauer Vergleich.
In den meisten Fällen kann sich der Versicherte die gewünschten Leistungen
nach einem Baukastenprinzip selbst zusammenstellen. Im Krankenhaus
können die Kosten für eine Chefarztbehandlung und/oder die Unterbringung
in einem 1- bzw. 2-Bett-Zimmer übernommen werden. Weitere mögliche
Leistungen einer Krankenzusatzversicherung sind zum Beispiel Kostenübernahmen
für alternative Heilmethoden, für Zahnersatz, für Brillen sowie für
medizinische Behandlungen im Ausland.
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